Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum
25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DSGVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5 in
30159 Hannover, stellt im Internet diese wertvolle Vorlage zur Verfügung, die Sie hier herunterladen können.
Zur Erinnerung von Problemsuchern auf die getroffenen Maßnahmen im Verkaufsraum, in Gängen, Fluren und Kabinen bieten wir diesen (obiges Bild) ca. 12 cm runden Hinweisaufkleber an. Er ist lieferbar in Aufglas- und Hinterglasausführung. Wir beraten Sie gerne.